Mitbieten - Kaufen
Bei einer Auktion mitbieten
Um eine Position aus unserem Katalog zu erwerben, können Sie entweder am Tag der Auktion vor Ort im Saal mitbieten oder sie können uns bis spätestens einen Tag vor der Versteigerung ein schriftliches Vorgebot zusenden oder faxen.
Unsere Versteigerungsbedingungen finden Sie hier.
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Die Saalauktion
Beim Besuch unserer Auktion erhalten Sie am Empfang gegen Vorlage Ihres Personalausweises auf Wunsch eine Bieterkarte. Wenn Sie mitsteigern möchten, können Sie durch das Hochheben Ihrer Bieterkarte ein Gebot abgeben.
Die im Katalog aufgeführten Taxpreise sind unverbindliche Schätzungen des Marktwertes. Aufgrund der entsprechenden Gebote kann sich der angegebene Wert verändern. Der Ausruf erfolgt in der Regel unter dem Taxwert. Gesteigert wird mit ca. 10% des Ausrufwertes. Der Versteigerer kann jedoch auch andere Steigerungsraten verwenden.
Es wird solange hochgesteigert bis nur noch eine Bieterkarte gezeigt wird, nach dem Ausruf „Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten“ erfolgt der Zuschlag. Dabei wird der Zuschlagpreis und die Nummer der Bieterkarte genannt. Sollte dabei ein Fehler unterlaufen, kann dies sofort im Saal reklamiert werden und die Position wird ein zweites Mal ausgerufen.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagssumme), sowie einem Aufgeld von 20% (Kommissionsprovision), das vom Versteigerer erhoben wird. In dem Aufgeld ist die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer enthalten.
Sollten Sie alle von Ihnen gewünschten Positionen ersteigert haben, können sie jederzeit den Auktionssaal verlassen. Unsere Mitarbeiter am Empfang erstellen gegen Rückgabe Ihrer Bieterkarte Ihre Rechnung. Die Bezahlung der Ware bitten wir nur in bar und in Euro vorzunehmen. Nach Barzahlung der Rechnung wird Ihre Ware sofort ausgeliefert.
Die im Katalog aufgeführten Taxpreise sind unverbindliche Schätzungen des Marktwertes. Aufgrund der entsprechenden Gebote kann sich der angegebene Wert verändern. Der Ausruf erfolgt in der Regel unter dem Taxwert. Gesteigert wird mit ca. 10% des Ausrufwertes. Der Versteigerer kann jedoch auch andere Steigerungsraten verwenden.
Es wird solange hochgesteigert bis nur noch eine Bieterkarte gezeigt wird, nach dem Ausruf „Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten“ erfolgt der Zuschlag. Dabei wird der Zuschlagpreis und die Nummer der Bieterkarte genannt. Sollte dabei ein Fehler unterlaufen, kann dies sofort im Saal reklamiert werden und die Position wird ein zweites Mal ausgerufen.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagssumme), sowie einem Aufgeld von 20% (Kommissionsprovision), das vom Versteigerer erhoben wird. In dem Aufgeld ist die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer enthalten.
Sollten Sie alle von Ihnen gewünschten Positionen ersteigert haben, können sie jederzeit den Auktionssaal verlassen. Unsere Mitarbeiter am Empfang erstellen gegen Rückgabe Ihrer Bieterkarte Ihre Rechnung. Die Bezahlung der Ware bitten wir nur in bar und in Euro vorzunehmen. Nach Barzahlung der Rechnung wird Ihre Ware sofort ausgeliefert.
Das schriftliche Vorgebot - Ferngebote
Sollte es Ihnen nicht möglich sein am Tag der Versteigerung persönlich anwesend zu sein, haben Sie die Möglichkeit eine schriftliche Kauforder per Fax oder Brief an uns zu senden. Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen. Bitte senden Sie dieses spätestens bis 16 Uhr des Vortages der Auktion unterschrieben und mit vollständiger Adresse an uns zurück. Um Missverständnisse zu auszuschließen, sollte jede Position mit Nummer und Kurzbezeichnung aufgeführt werden. Die Angabe der Telefonnummer hilft uns Zweifelsfälle zu klären.
Bei schriftlichen Vorgeboten nehmen wir Ihre Interessen wahr, das heißt, wir nutzen Ihre schriftlichen Gebote nur soweit aus, um das Höchstgebot eines anderen Vorbieters oder Saalbieters um genau eine Steigerungsrate zu überbieten.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagssumme), sowie einem Aufgeld von 20% (Kommissionsprovision), das vom Versteigerer erhoben wird. In dem Aufgeld ist die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer enthalten.
Unmittelbar nach der Auktion wird Ihnen die Rechnung per Post zugestellt. Diese enthält auch die Versandkosten. Nach Überweisung des Rechnungsbetrages senden wir Ihnen die Ware zu.
Auf Wunsch können Sie diese auch gerne nach Terminvereinbarung im Auktionshaus abholen.
Bei schriftlichen Vorgeboten nehmen wir Ihre Interessen wahr, das heißt, wir nutzen Ihre schriftlichen Gebote nur soweit aus, um das Höchstgebot eines anderen Vorbieters oder Saalbieters um genau eine Steigerungsrate zu überbieten.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagssumme), sowie einem Aufgeld von 20% (Kommissionsprovision), das vom Versteigerer erhoben wird. In dem Aufgeld ist die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer enthalten.
Unmittelbar nach der Auktion wird Ihnen die Rechnung per Post zugestellt. Diese enthält auch die Versandkosten. Nach Überweisung des Rechnungsbetrages senden wir Ihnen die Ware zu.
Auf Wunsch können Sie diese auch gerne nach Terminvereinbarung im Auktionshaus abholen.
Die "Stille Auktion"
Im Fall der Versteigerung einzelner oder mehrerer Objekte im Wege einer so genannten „Stillen Auktion“ gelten ergänzend folgende Regelungen:
- Der Versteigerer führt bei allen den Objekten, die im Auktionskatalog als „Stille Auktion“ gekennzeichnet sind, eine stille Auktion durch. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei diesen Objekten weder ein mündliches Gebot in der Auktion, noch ein telefonisches Gebot möglich ist. Bieter können hierauf nur in schriftlicher Form mitbieten, wobei die Gebote bis zu einem festgesetzten Zeitpunkt in Schriftform eingegangen sein müssen, um an der Auktion teilnehmen zu können. Die Objekte der stillen Auktion werden nicht aufgerufen.
- Die Gebote für die stille Auktion müssen nach Maßgabe und Ermessen des Auktionshauses klar und vollständig sein um als solches Gebot anerkannt werden zu können. Für die Berücksichtigung von Geboten per eMail ist es notwendig das unterschriebene Vorgebotsformular als Anhang mitzusenden.
- Der Bieter, von welchem dem Versteigerer bei Auktionsbeginn das höchste Gebot (unter Berücksichtigung des rechtzeitigen Eingangs) vorliegt, erhält den Zuschlag.